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Drohnen, Chips und Internierung.
Die Schweiz und Österreich wickeln die EURO 2008TM ab – wie die Bürgerrechte

Volker Eick, erschienen in: „Heimspiel. Standort - Sport – Spektakel“, Berlin: NGBK, 2006

Die 13. UEFA Fußballmeisterschaft vom 7. bis 29. Juni 2008 wird die zweite in der Geschichte der Fußball-Europameisterschaften sein, die von zwei Ländern gemeinsam ausgetragen wird. Im Jahr 2000 waren die Niederlande und Belgien zusammen angetreten, 2002 wurde erstmals auch eine Fußballweltmeisterschaft von zwei Ländern, namentlich Japan und Südkorea, veranstaltet. Die Fußball-Europameisterschaft EURO 2008TM werden nun die Eidgenossenschaft Schweiz und die Republik Österreich durchführen. Auf der Strecke bleiben die Bürgerrechte, die durch neue Gesetze unterminiert werden. Die gegenwärtigen Versuchsfelder sind neben den nationalen Ligaspiele vor allem der Eishockeysport, beschlossen ist der Einsatz der Armee, strittig ist der Einsatz israelischer Überwachungs-Drohnen und von Gummischrot. Ein Blick in die Schweiz.

Verletzte, Verprellte und Verlierer der WM 2006 sind noch nicht gezählt, da wirft die Europameisterschaft (EM) ihre Schatten bereits so weit voraus, dass wir erkennen können, wie deren Organisatoren die Aufhebung der Bürgerrechte durch die diversen parlamentarischen Gremien geprügelt und den gemeinen Hooligan zum vermeintlichen Hauptgegner erkoren haben. Der nämlich sei in beiden Ländern einer a) adäquaten und b) bitte auch einer möglichst gleichen Behandlung zu unterziehen. Selbst wer guter Dinge, guten Mutes und gutwillig ist (»Noch Blödeln braucht nicht stumpf zu sein, kann selig als Dispens von den Selbstkontrollen genossen werden«, Adorno), wird angesichts der gegenwärtigen Debatte an Blut und Spiele erinnert. Die öffentliche Debatte um die EURO 2008TM kennt nur zwei Themen: Return on Investment, von dem der Schweizer Bundespräsident Samuel Schmid unlängst meinte, dem Profitdenken fehle gegenwärtig leider noch das »Milieu der Begeisterung« (1), und Sicherheit. Punkt.

Dass die Schweiz den Zuschlag für die EM bekam, ist wesentlich den beiden Hauptsponsoren Credit Suisse und der Winterthur AG zu danken, vor allem das Bankhaus am Zürcher Paradeplatz hatte als langjähriger Sponsor den Schweizer Fußballverband unter Druck gesetzt, sich im die Austragung der Spiele zu bewerben (2), ohne freilich eine Kofinanzierung auch der EM zuzusagen, deren Hauptsponsor jetzt das Bankhaus UBS ist (inkl. des kompletten Marketing-Programms, des Ticketing und der der »Premium-Hospitality-Pakete für Endverbraucher«) (3). Für Profitabilität ist also gesorgt, zumal von den geschätzten Gesamtkosten, die gegenwärtig auf 180 Mio. Schweizer Franken (ca. 116 Mio. €) veranschlagt werden, allein 64 Mio. auf den Sicherheitsbereich entfallen, den selbstredend der Steuerzahler, nicht aber die FIFA oder die Privatwirtschaft zu entrichten haben (4).

Knast für Kinder

Nicht in diese Kosten eingerechnet sind bisher die seit Januar 2006 verfügbaren israelischen Drohnen des Typs "ADS 95 Ranger" mit ihren 4,6 Metern Länge und Kameraaufsätzen, die auch Nachtaufklärung ermöglichen (5). Sie sollen zur Überwachung der Grenzen aber auch bei der EM eingesetzt werden, um, so die Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, eine »wirksame Bekämpfung des gewalttätigen Hooliganismus« zu ermöglichen (6). Diesem Ziel sowie »dem Herausholen aus der Anonymität und konsequente[m] Fernhalten potentieller Gewaltaktivisten« dient auch die Einrichtung der nationalen Datenbank "Hooliganismus", die Mitte Dezember 2005 im Nationalrat diskutiert, mit großer Mehrheit verabschiedet und an den Ständerat überwiesen wurde. Danach – und die als Prävention bezeichnete Datenbank ist Teil von »kaskadenartig abgestimmten Maßnahmen« (7), die von Rayonverboten (Stadionverbot), Ausreisebeschränkungen (z.B. nach Österreich) bis hin zu Meldeauflagen und Polizeigewahrsam für 24 Stunden reichen – gelangt in die Datenbank, wer »sich anlässlich von Sportveranstaltungen im In- und Ausland gewalttätig verhalten hat« oder wenn »konkrete und aktuelle Hinweise« darauf deuten, er könne das beabsichtigen (8). Was immer das sei. Für die betreffende Person kann zudem ein Stadionverbot verhängt werden. In beiden Fällen bedarf es keines richterlichen Beschlusses oder einer Verurteilung.

In die Datei werden auch Jugendliche ab einem Alter von zwölf Jahren aufgenommen; bei Polizeigewahrsam liegt das Mindestalter allerdings bei 15 Jahren. Ein Antrag, das Gesetzespaket bis Ende 2008 zu befristen, wurde ebenso verworfen wie zunächst das Problem umgangen wurde, dass das Gesetz als verfassungswidrig gilt (weil es die Polizeihoheit der Kantone unterminiert) und zudem gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (weil kein Richter das Polizeigewahrsam überprüfen muss). Was der Schweizer grünen partei als »antiliberaler Populismus« gilt, wird vom Rechtsausleger und Bundesrat Christoph Blücher als »menschlicher« bezeichnet, »als wenn der Richter mobilisiert wird«. (9)

Biometrisches Testfeld mit Armeeanbindung

Anders als in der Bundesrepublik wird in Österreich (neben 3.200 zusätzlichen Polizisten) und in der Schweiz (neben 600 Polizisten pro Spiel) die Armee »selbstverständlich […] zum Zuge kommen« (10). Allerdings dürfe, so der verantwortliche Kommandant für die gesamten Sicherheitsplanungen, Martin Jäggi, der »Eindruck eines "Heerlagers" nicht entstehen« (11). Im Sommer 2007 wird es einen Testlauf geben; geplant ist auch der Einsatz deutscher und französischer Polizei. Der Testlauf solle auch dazu dienen, »keine zu eklatanten Unterschiede aufkommen zu lassen. Das wird, so weiß aber die Neue Zürcher Zeitung, »nicht überall möglich sein, da österreichische Polizisten beispielsweise Gummischrot nicht einsetzen dürfen«.
Munter geplant wird – man will ja wissen, auf wen man schießt – auch der Einsatz von Video- und biometrischer Technologie. Gegenwärtig läuft etwa ein Modellversuch zur Gesichtserkennung in der Bern Arena bei Eishockeyspielen. Von allen Besuchern werden die Gesichter mit Videokameras aufgenommen und gespeichert, und mit der im Aufbau befindlichen Hooligandatenbank abgeglichen; sowohl beim Einlass, während des Spiels und beim Ausgang sind Kameras im Einsatz. Das Projekt des IT-Unternehmens Unisys Schweiz soll auf seine Praxistauglichkeit hin getestet und zur Europameisterschaft einsatzbereit sein (12). Mit Schweizer Gründlichkeit. Dass insbesondere im Gesetz kein Wort zu professioneller Fanbetreuung verloren wird, kann dabei kaum verwundern.


 (1) "Bundespräsident Samuel Schmid: »Der Politiker verhält sich nicht wie ein Unternehmer«". In: Neue Zürcher Zeitung vom 24. Dezember 2005, S. 44.
 (2) Schiendorfer, Andreas 2002: "Die Schweiz wird zum EUROland – im Fußball". Unter: http://emagazine.credit-suisse.com [31. März 2006].
 (3) "UBS unterstützt EURO 2008TM". Unter: http://de.uefa.com/news/newsId=380282,printer.htmx [31. März 2006].
 (4) "Fußball-EM kommt Zürich teuer zu stehen". In: Neue Zürcher Zeitung vom 10. Dezember 2005, S. 37.
 (5) "Schweiz erwägt Drohnen-Einsatz bei Fußball-Europameisterschaft 2008". Unter: http://shortnews.stern.de/ [31. März 2006].
 (6) "Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda". Unter: http://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/dokumentation/red/2003/2003-02-120.html  [31. März 2006].
 (7) "Hooligans in Sportstadien härter anfassen". In: Neue Zürcher Zeitung vom 16. Dezember 2006, S. 37.
 (8) "Sicherheit um Stadien und auf der Strasse". In: Neue Zürcher Zeitung vom 16. Dezember 2006, S. 33.
 (9) "Hooligans in Sportstadien härter anfassen". In: Neue Zürcher Zeitung vom 16. Dezember 2006, S. 37.
 (10) "Dramatische Kostenentwicklung". In: Neue Zürcher Zeitung vom 10. Dezember 2005, S. 34.
 (11) "Dramatische Kostenentwicklung". In: Neue Zürcher Zeitung vom 10. Dezember 2005, S. 34.
 (12) Sperlich, Tom 2005: "Biometrische Gesichtskontrolle für die Fußball-EM 2008 geplant". Unter: www.heise.de/newsticker/meldung/66649 [31. März 2006].

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